Am Ende des Jahres 1848 hatte sich klar abgezeichnet, dass die neue, gesamtdeutsche Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie vorsah. Die Frankfurter Reichsverfassung sollte dabei aber nicht mehr für ganz Deutschland gelten. Da in Österreich die Reaktion gesiegt hatte, und die Regierung Österreich als unteilbar (keine Trennung zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsgebieten) erklärt hatte, entschied man sich für die „kleindeutsche“ Lösung. Die Wahl des Kaisers fiel daher auf Friedrich Wilhelm IV. von Preußen. Dies hatte mehrere Gründe. Zwar wusste man, dass der preußische König der Nationalverfassung gegenüber feindlich gesinnt war, jedoch hatte Preußen im Gegensatz zu einigen süddeutschen Staaten den Verfassungsentwurf akzeptiert, zudem hatte der König signalisiert, dass er die Idee des Erbkaisertums mittragen werde. Die liberalen Verantwortlichen der Nationalversammlung hatten sich zudem bei Friedrich Wilhelm angebiedert, in der Hoffnung, zusammen mit der preußischen Regierung eine Koalition gegen die radikale Linke in der Versammlung bilden zu können.
Die Wahl des Kaisers entschied sich
am 28. März 1849. Eine Delegation aus 32 Abgeordneten wurde am 03.
April zum König vorgelassen. Die angebotene Krone lehnte er ab. Man
könne ihm keine Krone anbieten, soll er gesagt haben, denn man habe
keine. Könige und Kaiser seien von Gottes Gnaden ernannt. Bereits im
Dezember hatte er einem Vertrauten gegenüber gesagt, die Kaiserkrone aus
Frankfurt sei nichts. Nur der österreichische Kaiser könne die Krone
des deutschen Reichs vergeben, denn dessen Vorgänger hatte sie 1806
abgelegt.
Es war also schon vorher absehbar, wie die Deputation
empfangen werden würde. Man beendete in Berlin das Schauspiel, verhöhnte
die Nationalversammlung und alle Errungenschaften von 1848.
Mit Friedrich Wilhelms Affront gegen die Deputierten erstarben die Errungenschaften der Märzrevolution endgültig.