In seinem Literarischen Wochenblatt, das er in Weimar – dank der dort existierenden Pressefreiheit – veröffentlichen konnte, griff der Autor und Verleger August von Kotzebue die deutschen Universitäten und vornehmlich die Burschenschaften und Turnerbünde als Brutstätten der Revolution, sowie den politischen Liberalismus an, dessen Ziele Demokratie und Pressefreiheit waren. Er verspottete zudem auch den von den Studenten verehrten Turnvater Jahn und verhöhnte die Ideale der deutschen Nationalbewegung. Auf dem Wartburgfest 1817 wurde im Zuge der dort zelebrierten Bücherverbrennung seine „Geschichte des deutschen Reichs“ ins Feuer geworfen, worauf er nach Mannheim umzog. Der Jenaer Burschenschaftler und Theologiestudent Karl Ludwig Sand folgte ihm nach Mannheim und erstach ihn am 23. März 1819 mit den Worten: „(…) hier, Du Verräter des Vaterlandes“ in Kotzebues Haus. Im Mai 1820 wurde Sand wegen des Mordes hingerichtet.
Die Hep-Hep-Unruhen
Die
Hep-Hep-Unruhen oder Hepp-Hepp-Krawalle von 1819 waren eine Welle
gewalttätiger Ausschreitungen ab dem 2.August 1819 gegen Juden in vielen
Städten des Deutschen Bundes, darunter Prag, Graz und Wien, sowie in
Amsterdam, Kopenhagen, Helsinki, Krakau und kleineren Orten in
Russisch-Polen.
Sie gingen von Handwerkern, Händlern und Studenten
aus, die sich teils spontan, teils verabredet zu antijüdischen
Demonstrationen versammelten, jüdische Bürger beschimpften, bedrohten,
misshandelten, ihre Synagogen, Geschäfte und Wohnungen angriffen und
teilweise auch zerstörten.
Die Angriffe verbreiteten sich
überregional und dauerten Monate an. Sie richteten sich gegen die
jüdische Emanzipation, die seit der Französischen Revolution 1789 auch
einige deutsche Gebiete erreicht hatte. Damit waren Juden zu
gleichberechtigten Konkurrenten von Christen geworden, die vielfach
ehemals privilegierte Zunft-Mitglieder waren. Die Behörden mussten
größtenteils Militär zu Hilfe rufen um den Aufständen Einhalt zu
gebieten.
Die Karlsbader Beschlüsse
Die
Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Karlsbader
Ministerialkonferenzen vom 6. bis zum 31. August 1819, an welchen die
einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund teilnahmen. Die Konferenzen
berieten über Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und
nationaler Tendenzen im postnapoleonischen Deutschland. Karlsbad gehörte
zum Habsburgerreich und war als Kurort gut geeignet, das geheime
Treffen als eher zufällige private Zusammenkunft von Diplomaten und
Ministern darzustellen und so vor den Augen der Öffentlichkeit zu
verbergen. Die Beschlüsse entstanden unter der Führung des
österreichischen Außenministers und späteren Staatskanzlers Metternich.
Anlass
für die Karlsbader Beschlüsse war die damals an verschiedenen deutschen
Höfen vorherrschende Revolutionsangst. Auslöser und Rechtfertigung für
die Karlsbader Beschlüsse war die Ermordung des Schriftstellers und
russischen Generalkonsuls August von Kotzebue. Unmittelbarer Auslöser
waren jedoch die Hep-Hep-Unruhen vom 2. August 1819.
Die
Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in
Frankfurt in einem nach Thomas Nipperdey „mehr als fragwürdigen
Eilverfahren“ einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der
Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen. Mit vier Gesetzen, der
Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz und dem
Untersuchungsgesetz, bewirkten sie das Verbot der öffentlichen
schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung
der Universitäten, die Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820
bis 1842), die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für
liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren
Schülern vermittelten.
Insbesondere das Preßgesetz ver- oder
behinderte die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die damals
aufrührerisch waren. Die zentrale Reglementierung sah vor, dass alle
Veröffentlichungen unter 20 Bogen, d. h. 320 Seiten einer Vorzensur
unterlagen; umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur
unterziehen.
Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die
Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische
Gerichtsbarkeit (mit universitätsinternem Gericht, Syndikus, Aktuar und
Gerichtsdiener sowie Zuständigkeit für Stuben- und Stadtarrest und
Kriminalsachen), die teilweise über Jahrhunderte bestanden hatte. Ein
wichtiges Instrument für die Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse für
diesen und andere Bereiche war die Mainzer
Zentraluntersuchungskommission.
Eine wesentliche Qualität der
Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Deutsche Bund liberale
und nationale Ideen als „Volksverhetzung“ begriff und die Träger dieser
Ideen als Demagogen verfolgte. Diese Demagogenverfolgung fand besonders
intensiv im Königreich Preußen statt. Betroffen durch Verfolgung und
Inhaftierung waren z. B. Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich
Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber,
Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn,
Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker.
In der Folge
des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal
erneuert. Erst mit der Märzrevolution 1848 wurden die Karlsbader
Beschlüsse vom Deutschen Bundestag am 2. April 1848 wieder abgeschafft.