Grundlage für die Verhandlungen über eine staatliche Neuordnung der
Länder des vormaligen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
während des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser
Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre
Unabhängigkeit und die Vereinigung durch ein föderatives Band
zugesichert.
Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen
Angelegenheiten, das sogenannte „Deutsche Komitee“, tagte unter dem
Vorsitz von Preußen, Österreich, Hannover, Bayern und Württemberg. In
der Folge öffnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien
Städten.
Eine Rekonstruktion des Heiligen Römischen Reiches
wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht
von Freiherr vom Stein, der als russischer Gesandter am Kongress
teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwürde befürwortete.
Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz für die 41
deutschen Staaten und freien Städte eine der zentralen Fragen des
Kongresses.
Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als
auch die preußischen Gesandten (von Hardenberg und von Humboldt) von
einer vergleichsweise stark zentralistischen Lösung aus.
Geschaffen
wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit
Österreich als Präsidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche
Bundesakte am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener
Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte
wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich
unter den Schutz bzw. die Garantie der Unterzeichnermächte gestellt.
Aufgegeben wurde eine starke Exekutive, ebenso wie ein oberstes
Bundesgericht. Aus den ursprünglichen Überlegungen erhalten blieb die
Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landständische Verfassung
geben müsse. Eine ganze Reihe von Ländern kam dieser Forderung auch
rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmächte innerhalb des
Deutschen Bundes, Preußen und Österreich, verfügten bis 1848 über keine
geschriebene Verfassung.
Ausdrücklich wurde erklärt, dass der
Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches
sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter
habe und nur der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der
Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive
Außenpolitik unmöglich war, ein notwendiger Teil im System des
europäischen Gleichgewichts.
Zum Deutschen Bund gehörten Preußen und
Österreich nur mit ihren ehemaligen Reichsländern. Das heißt Österreich
ohne die polnischen, ungarischen und italienischen Gebietsteile, Preußen
ohne West- und Ostpreußen und Posen. Als ausländische Monarchen waren
der König von Großbritannien als König von Hannover, der König der
Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der König von Dänemark als
Herzog von Holstein und Lauenburg, Bundesfürsten mit Sitz und Stimme in
der Bundesversammlung.
Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustände angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grundsätzen und einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber allen revolutionären, liberalen und nationalen Bestrebungen geprägt. Für die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primär ein Instrument zur Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen. Es gelang allerdings nicht, die liberal bürgerlichen Bewegungen auszuschalten. Diese forderten den Nationalstaat, statt ein Bündnis von monarchischen Einzelstaaten. Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Rückbesinnung auf die Zustände vor Napoleon und vor der Französischen Revolution von 1789 war, blieb langfristig ohne Änderungen nicht haltbar. Die dem Kongress folgende Restauration, die Unterdrückung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die Ideen von bürgerlichen Rechten und nationaler Eigenständigkeit im Bürgertum weiter verbreiteten.