Zeitsplitter 02.12.1849

Heimzahlung verloster Wasserleitungs-Obligationen

Am 02.12.1849 wird das Ergebnis der 23. Ziehung zur Heimzahlung verloster Wasserleitungs-Obligationen bekannt gegeben. Die Besitzer der Obligatons- & Zinsscheine werden aufgefordert, diese bei der Wasserleitungs-Amortisationskasse abzugeben und als Rückzahlung 500 bzw. 100 Gulden abzuholen.

Zum Vergleich: in derselben Ausgabe bieten Händler ein Paar Gummi-Überziehschuhe für Damen mit rund 2,5 Gulden an. Der Schoppen Weißwein  liegt bei 3 Kreuzern (1 Gulden = 60 Kreuzer).

Digital dokumentiert ist die Finanzierung der Karlsruher Wasserleitungen bei der Badischen Landesbibliothek seit den 1820ern.

Quelle:
Karlsruher Tagblatt, 02.12.1849, https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/pageview/6575791

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