Heimzahlung verloster Wasserleitungs-Obligationen
Am 02.12.1849 wird das Ergebnis der 23. Ziehung zur Heimzahlung verloster Wasserleitungs-Obligationen bekannt gegeben. Die Besitzer der Obligatons- & Zinsscheine werden aufgefordert, diese bei der Wasserleitungs-Amortisationskasse abzugeben und als Rückzahlung 500 bzw. 100 Gulden abzuholen.
Zum Vergleich: in derselben Ausgabe bieten Händler ein Paar Gummi-Überziehschuhe für Damen mit rund 2,5 Gulden an. Der Schoppen Weißwein liegt bei 3 Kreuzern (1 Gulden = 60 Kreuzer).
Digital dokumentiert ist die Finanzierung der Karlsruher Wasserleitungen bei der Badischen Landesbibliothek seit den 1820ern.
Quelle:
Karlsruher Tagblatt, 02.12.1849, https://digital.blb-karlsruhe.de/blbz/periodical/pageview/6575791